JETZT TIPPGEBER WERDEN UND TIPPGEBERPROVISION SICHERN

SO FUNKTIONIERT’S…

Damit die Tippgeberprovision gerechtfertigt ist, muss es sich um einen „echten“ Tipp handeln. Ein „echter“ Tipp für uns bedeutet:

  1. Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück ist uns noch unbekannt.
  2. Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück wird noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten (z.B. im Internet, in der Zeitung, mit Hilfe von Verkaufsschildern oder anderen Verkaufsmaßnahmen).
  3. Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück befindet sich in unserem Tätigkeitsgebiet.
  4. Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers der betreffenden Immobilie. Ansonsten können Sie als Tippgeber mit dem Eigentümer der Immobilie bekannt, vielleicht befreundet oder sogar verwandt sein.

Wenn Sie mich benachrichtigen prüfen ich natürlich, ob es sich um einen „echten“ Tipp für mich handelt. Wenn der Eigentümer mir den Vermarktungsauftrag zum Verkauf der Immobilie erteilt, beginne ich mit der Vermarktung. Bei erfolgreichem Verkauf durch mich und nach Eingang der Gesamtprovision auf meinem Geschäftskonto, erhalten Sie Ihre gerechtfertigten 5% Tippgeberprovision von meiner Netto-Maklerprovision.

Bitte geben Sie unbedingt Ihren vollständigen Namen, Adresse und Telefonnummer bei Ihrem Tipp sowie vollständigen Namen, Adresse und Telefonnummer der Immobilie bzw. Besitzers mit an.

Sie haben noch Fragen? Lassen Sie sich unter der 0176- 40778156 unverbindlich von uns beraten!